Beratungslehrerinnen in der Schule


Ganz gleich, worum es geht . . .
Wenn Du mit jemandem
darüber reden möchtest,
sind wir für Dich da.

von links nach rechts: Frau Tiemann, Frau Pohlmann, Frau Börger, Frau Broxtermann, Frau Kassing.

Du kannst uns

  • ansprechen    (wo immer Du uns erwischst)
  • anrufen                            B. Broxtermann, 0541 - 46968
                                             E. Pohlmann, 0541 - 682361
  • mailen an G. Börger, G. Kassing und M. Tiemann: tms-beratungslehrer@web.de

Wir sprechen dann einen Termin ab.

Und:

Wir können nicht nur zuhören und mit Dir reden – wir können auch schweigen,

denn alle Gespräche sind natürlich streng vertraulich

und die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht.

Beratung gehört an unserer Schule zum pädagogischen Alltag. Sie wird wahrgenommen von Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen, von den von der Schülerschaft gewählten Vertrauenslehrern, von unserem Sozialarbeiter und von den vielen Kollegen und Kolleginnen, die in einer besonderen Situation das Vertrauen von Eltern und Schülerschaft haben.

In Ergänzung zu den genannten Möglichkeiten gibt es an der Thomas-Morus-Schule Beratungslehrerinnen und  einen Beratungslehrer, die sich als eine Art sachverständiger Mittler zwischen den Partnern im Erziehungsfeld Schule begreifen. Sie stehen zur Verfügung als Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrer, um Beziehungen im nicht immer spannungsfreien Arbeitsfeld Schule zu klären, Konflikte zu entschärfen oder zu ihrer Lösung beizutragen. Dabei verstehen sich die Beratungslehrer/-innen nicht als Schiedsrichter, sondern als Beobachter/-innen, die durch ihren Blick von außen neue Wege und Sichtweisen eröffnen können.

Auch wenn jemand von Ihnen oder euch als Einzelne/r  

  • sich Sorgen und Kummer von der Seele reden möchte,
  • Klarheit in ihn oder sie bewegende Gedanken bringen möchte,
  • Entscheidungsmöglichkeiten in Konflikten klären möchte,
  • mit einem nicht unmittelbar Betroffenen nach Lösungen suchen möchte für Schwierigkeiten und Probleme, die gerade unter den Nägeln brennen,

stehen die Beratungslehrer/-innen nach vorheriger Vereinbarung zum Gespräch zur Verfügung.

Bei tiefergehenden Schwierigkeiten können die Beratungslehrer/-innen allerdings nicht die Stelle eines Therapeuten einnehmen; sie können aber gegebenenfalls Kontakte zu einer Erziehungs- oder Psychologischen Beratungsstelle vermitteln.

Für diese Aufgabe haben alle Beratungslehrer/-innen eine 2jährige Ausbildung absolviert und sind während ihrer Tätigkeit zur Teilnahme an Supervisionen sowie zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet.

Für alle Gespräche im Rahmen der Beratungsarbeit besteht Geheimhaltungspflicht. Auch wenn der Kontakt nicht direkt, sondern z. B. durch die Vermittlung einer Klassenlehrerin/eines Klassenlehrers zustande kommt, kann nur derjenige von der Geheimhaltungspflicht entbinden, der die Beratung in Anspruch nimmt. Auch die freie Entscheidung des Einzelnen wird - unabhängig von Verlauf und Ergebnis eines Gesprächs - nicht angetastet.