Die Schüler erhalten eine Bemerkung zum Arbeits- und
Sozialverhalten auf dem Zeugnis sowie eine Erläuterung
über die Erwartungen unserer Schule zum Arbeits- und
Sozialverhalten der SchülerInnen als Anlage zum Zeugnis. Die
Beobachtungen dazu werden in einem Beobachtungsbogen gesammelt.
Dieser Bemerkung liegt der Erlass des Niedersächsichen
Kultusministeriums in der geltenden Fassung ab 01.08.2006 zugrunde:
Die Grundlage:
3.7
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss
der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.
3.7.1 Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor
allem auf folgende Gesichtspunkte:
- - Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
- - Ziel- und Ergebnisorientierung
- - Kooperationsfähigkeit
- - Selbstständigkeit
- - Sorgfalt und Ausdauer
- - Verlässlichkeit.
3.7.2 Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor
allem auf folgende Gesichtspunkte:
- - Reflexionsfähigkeit
- - Konfliktfähigkeit
- - Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
- - Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
- - Übernahme von Verantwortung
- - Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.
3.7.3 Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende
Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten
als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in
folgender
standardisierter Form zu verwenden und durch Hervorhebung einzelner
Gesichtspunkte
zu ergänzen:
- - „verdient besondere Anerkennung“,
- - „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“,
- - „entspricht den Erwartungen“,
- - „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“,
- - „entspricht nicht den Erwartungen“.
3.7.4 Die Gesamtkonferenz entscheidet im Benehmen mit dem
Schulelternrat und dem
Schülerrat im Grundsatz, ob die Klassenkonferenz unter
Berücksichtigung der Nrn.
3.7.1 und 3.7.2 die standardisierte Form nach Nr. 3.7.3 ohne
Hervorhebung einzelner
Gesichtspunkte zu verwenden oder durch freie Formulierungen zu ersetzen
hat.
Quelle: Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 24.5.2004 - 33-83203 - (SVBl. S. 305, ber. 2004 S. 505 und 2007 S. 314),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 19.10.2006 (SVBl. S. 450) VORIS 22410
Der Beobachtungsbogen:
Anlage zum Zeugnis:
Das Verhalten der SchülerInnen wird in einer der fünf Abstufungen
auf dem Zeugnis formuliert:
Stufe 1: verdient besondere Anerkennung
Stufe 2: entspricht
den Erwartungen in vollem Umfang
Stufe 3: wird noch formuliert
bzw. entspricht den Erwartungen
Stufe 4: entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
Stufe 5: entspricht nicht den Erwartungen
Erwartungen der Thomas-Morus-Schule zum Arbeitsverhalten der
SchülerInnen (entspricht der Stufe 2)
- Freude am Lernen, Leistungsbereitschaft und gute Mitarbeit
- überwiegend zielstrebige Arbeit und überwiegend Interesse
an Ergebnissen
- gute Zusammenarbeit mit Anderen
- meistens selbstständig in der Arbeit und Arbeitsorganisation
- sorgfältiges und ausdauerndes Arbeiten
- insgesamt zuverlässige Erledigung der Aufgaben und Aufträge
Erwartungen der Thomas-Morus-Schule zum Sozialverhalten der
SchülerInnen (entspricht der Stufe 2)
- Bereitschaft, über eigenes Verhalten nachzudenken und es
wenn nötig zu ändern
- aktiver Beitrag zur Lösung von Konflikten, Fähigkeit zur
Vermittlung im Streit
- Einhalten von Regeln und Vereinbarungen und faires Verhalten
zu Anderen
- hilfsbereiter und rücksichtsvoller Umgang mit Anderen
- Bereitschaft, eigene Verantwortung zu übernehmen
- im Allgemeinen aktive und engagierte Beteiligung am Gemeinschaftsleben
Nach der Versetzungsordnung wird jedeSchülerin/jeder Schüler versetzt, wenn sie/er mindestens ausreichende
Leistungen in allen Fächern erbringt. Die Zeugniskonferenz kann die Ausgleichsregelung anwenden.
Einen Abschluss erwirbt, wer die Voraussetzungen für
den Erwerb des Abschlusses unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Abschlussprüfung erwirbt (alle Fächer
ausreichende Leistungen), wobei in den Fächern der
Abschlussprüfung die Note „ausreichend“
nur in einem Fach unterschritten werden darf.
Die Prüfung erfolgt schriftlich in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Englisch sowie mündlich in einem
weiteren zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin oder des
Schülers.
Benotung der Prüfungsleistung
Schriftliche Prüfung
Die unterrichtende Fachkraft und eine weitere Fachkraft setzen die
Prüfungsnote fest. Diese bewerten die
Prüfungsleistung.
Mündliche Prüfung
Der
Fachprüfungsausschuss setzt die Prüfungsnote in dem
Prüfungsfach fest.
Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch
bzw. in der ersten Pflichtfremdsprache (nur Kl. 10)
- Die Aufgaben stellt die oberste Schulbehörde (Kultusministerium in Hannover) landesweit einheitlich
- Die Aufgaben beziehen sich auf die Sachgebiete des Schuljahres.
- Das Prüfungsergebnis soll die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel bestimmen.
- Einheitliche Aufgabenstellung in ganz Niedersachsen
- Bearbeitungszeit im Fach Deutsch: 180 Minuten, im Fach Mathematik: 150 Minuten und im Fach Englisch: 120 Minuten.
- Sie wird anstelle einer Klassenarbeit im 2. Halbjahr dieses Schuljahres geschrieben.
- Die Aufgaben erhält die Schulleiterin persönlich und
darf frühestens drei Zeitstunden vor Beginn der Prüfung die
nötige Anzahl kopieren.
- Für die Auswahl erhält der Schüler eine Zeit von zusätzlich 15 Minuten.
- Es dürfen nur die bei der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel benutzt werden.
- Ein Wörterbuch der Deutschen Rechtschreibung und der englischen Sprache sind grundsätzlich zugelassen.
- Die Prüfung findet unter Aufsicht statt.
- Ein Sitzplan wird erstellt.
- Im Protokoll unterschreiben die Aufsichten, dass sie keine weitere Hilfe als die im Protokoll vermerkten gegeben haben.
- Es wird erfasst, wann ein Schüler den Raum verlassen hat,
wann die Arbeiten abgegeben wurden, welche Maßnahmen bei
Verstößen getroffen wurden.
Termine:
- Deutsch: Di 11.05.2010
- Mathematik: Di 18.05.2010
- Englisch: Do 20.05.2010
Zusätzliche mündliche Prüfung
Die Prüfungskommission setzt unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen (z. B.
mangelhafte Leistungen) eine zusätzliche mündliche
Prüfung in einem der schriftlichen
Prüfungsfächer (Deutsch oder Mathematik) an.
- 4 Werktage vor Beginn der mündlichen Prüfung teilt die
Schulleiterin dem Prüfling das Fach mit.
oder
Der
Prüfling wünscht diese Prüfung. Er teilt
dies schriftlich bis zu einem von der Schule bestimmten Termin
(mindestens zwei Werktage vor Beginn der Prüfung) mit.
- Die Aufgaben stellt die prüfende Lehrkraft.
- Die Aufgaben beziehen sich auf die Sachgebiete des Schuljahres.
- Das Prüfungsergebnis soll die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel bestimmen.
Wer das Schuljahr wiederholt, muss auch die Abschlussprüfung wiederholen.
Prüfungsleistungen der vorherigen Prüfung werden nicht angerechnet.
Am Ende der Klasse 9 wird der Hauptschulabschluss vorgegeben.
Am Ende der Klasse 10 der Hauptschule können drei verschiedene
Abschlüsse erreicht werden:
- a) der Hauptschulabschluss nach der Klasse 10 (Sek I-Abschluss)
- b) der Realschulabschluss (Sek I-Abschluss)
- c) der erweiterte Realschulabschluss (erweiterter Sek I-Abschluss)
Die Klasse 10 der Hauptschule an der Thomas-Morus-Schule kann
besuchen, wer
- 1. in Englisch und/oder Mathematik in einem A-Kurs ist
- 2. einen Notendurchschnitt von 3 hat und
- 3. ein gutes Arbeits- und Sozialverhalten bescheinigt bekommt.
Im 5. Schuljahr fährt die Klasse 3-5 Tage weg, um sich besser kennen zu
lernen.
Im 9. Schuljahr ist die Abschlussfahrt.
Im 8. Schuljahr fährt die Klasse im Rahmen des Projekts „Lebens- und Berufsvorbereitung“
3 Tage ins Haus Maria Frieden nach Rulle.
ab Schuljahr 2006/07
| Klasse |
Anzahl der Tage |
Zeitangabe |
| 5 |
3 – 5 Tage |
2. Woche während des Betriebspraktikums
der Klassen 9 RS |
| 6 |
1 Wandertag
1 Projektfahrt |
Montag oder Dienstag vor den Sommerferien |
| 7 |
1 Wandertag
1 Waldeinsatz |
Montag oder Dienstag vor den Sommerferien |
| 8 |
3 Tage Lebens- u. Berufsplanung
1 Wandertag; |
Februar
Montag
oder Dienstag vor den Sommerferien |
| 9 |
3 - 5 Tage Abschlussfahrt |
2. Woche während des Betriebspraktikums
d. Klassen 9RS |
| 10 |
1 Wandertag
1 Projektfahrt |
Montag oder Dienstag vor den Sommerferien |
| Pflichtbereich |
Schuljahrgänge |
| 5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
| Fachbereich Sprachen |
|
|
|
|
|
|
| Deutsch |
5 |
5 |
5 |
4 |
5 |
4 |
| Englisch |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
4 |
| Fachbereich Mathematik
Naturwissenschaften |
|
|
|
|
|
|
| Mathematik |
5 |
5 |
4 |
5 |
5 |
4 |
| Physik |
1 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
| Chemie |
- |
- |
1 |
2 |
1 |
1 |
| Biologie |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
2 |
| Fachbereich geschichtlich-soziale
Weltkunde |
|
|
|
|
|
|
| Geschichte |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
2 |
| Politik |
- |
- |
1 |
| Erdkunde |
2 |
1 |
1 |
| Fachbereich Arbeit/Wirtschaft-Technik |
|
|
|
|
|
|
| Wirtschaft |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
1 |
| Technik |
- |
- |
1 |
WPK |
WPK |
WPK |
| Hauswirtschaft |
- |
- |
1 |
| Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung |
|
|
|
|
|
|
| Musik |
1 |
1 |
WPK |
WPK |
WPK |
WPK |
| Kunst |
2 |
1 |
| Gestaltendes Werken |
2 |
| Textiles Gestalten |
| |
|
|
|
|
|
|
| Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
| Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
| |
|
|
|
|
|
|
| Wahlpflichtunterricht |
- |
- |
2 |
4 |
4 |
4 |
| Wochenanfang und Wochenabschluss |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
| Arbeitsgemeinschaften freiwillig |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| Pflichtunterricht
pro Schüler/Schülerin |
30 |
31 |
31 |
31 |
31 |
31 |
In den Jahrgängen 9 und 10 gibt es in 4 Stunden im Bereich der
Wahlpflichtkurse Unterricht.
Die Wahlpflichtkurse im Jahrgang 10 sind schulformübergreifendend.
Die
Arbeitsgemeinschaften sind freiwillig und finden in der 7. und 8. Stunde statt. Alle Arbeitsgemeinschaften sind schulform- und jahrgangsübergreifend.