Die Realschule

Die Realschule umfasst die Jahrgänge 5 – 10. Sie hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf den Beruf und auf die weiterführenden Schulen des Sekundarbereichs II vorzubereiten. Der in der Stundentafel vorgesehene Unterricht wird im Klassenverband erteilt.

Wir bieten in der Realschule als 2.Fremdsprache Französisch an. Französisch wird ab Klasse 6 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts jeweils 4stündig unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 können am Frankreichaustausch teilnehmen.

Die Schüler erhalten eine Bemerkung zum Arbeits- und Sozialverhalten auf dem Zeugnis sowie eine Erläuterung über die Erwartungen unserer Schule zum Arbeits- und Sozialverhalten der SchülerInnen als Anlage zum Zeugnis. Die Beobachtungen dazu werden in einem Beobachtungsbogen gesammelt. Dieser Bemerkung liegt der Erlass des Niedersächsichen Kultusministeriums in der geltenden Fassung ab 01.08.2006 zugrunde:

Die Grundlage:

3.7 Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.

3.7.1 Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
3.7.2 Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
3.7.3 Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form zu verwenden und durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen:
3.7.4 Die Gesamtkonferenz entscheidet im Benehmen mit dem Schulelternrat und dem Schülerrat im Grundsatz, ob die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der Nrn. 3.7.1 und 3.7.2 die standardisierte Form nach Nr. 3.7.3 ohne Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu verwenden oder durch freie Formulierungen zu ersetzen hat.


Quelle: Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 24.5.2004 - 33-83203 - (SVBl. S. 305, ber. 2004 S. 505 und 2007 S. 314), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 19.10.2006 (SVBl. S. 450) VORIS 22410

Der Beobachtungsbogen:


Anlage zum Zeugnis:

Das Verhalten der SchülerInnen wird in einer der fünf Abstufungen auf dem Zeugnis formuliert:


Stufe 1: verdient besondere Anerkennung
Stufe 2: entspricht den Erwartungen in vollem Umfang
Stufe 3: wird noch formuliert bzw. entspricht den Erwartungen
Stufe 4: entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
Stufe 5: entspricht nicht den Erwartungen


Erwartungen der Thomas-Morus-Schule zum Arbeitsverhalten der SchülerInnen (entspricht der Stufe 2)


Erwartungen der Thomas-Morus-Schule zum Sozialverhalten der SchülerInnen (entspricht der Stufe 2)


Nach der Versetzungsordnung wird jedeSchülerin/jeder Schüler versetzt, wenn sie/er mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erbringt. Die Zeugniskonferenz kann die Ausgleichsregelung anwenden.


Einen Abschluss erwirbt, wer die Voraussetzungen für den Erwerb des Abschlusses unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erwirbt (alle Fächer ausreichende Leistungen), wobei in den Fächern der Abschlussprüfung die Note „ausreichend“ nur in einem Fach unterschritten werden darf.

Die Prüfung erfolgt schriftlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie mündlich in einem weiteren zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin oder des Schülers.

Benotung der Prüfungsleistung

Schriftliche Prüfung
Die unterrichtende Fachkraft und eine weitere Fachkraft setzen die Prüfungsnote fest. Diese bewerten die Prüfungsleistung.

Mündliche Prüfung
Der Fachprüfungsausschuss setzt die Prüfungsnote in dem Prüfungsfach fest.

Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. in der ersten Pflichtfremdsprache


Termine:


Zusätzliche mündliche Prüfung

Die Prüfungskommission setzt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen (z. B. mangelhafte Leistungen) eine zusätzliche mündliche Prüfung  in einem der schriftlichen Prüfungsfächer (Deutsch oder Mathematik) an.


Wer das Schuljahr wiederholt, muss auch die Abschlussprüfung wiederholen.
Prüfungsleistungen der vorherigen Prüfung werden nicht angerechnet.

Abschlüsse in der Realschule:

Am Ende der Klasse 10 können die Schülerinnen und Schüler

erreichen.

Im 5. Schuljahr fährt die Klasse 3-5 Tage weg, um sich besser kennen zu lernen.
Im 10. Schuljahr ist die Abschlussfahrt.
Im 9. Schuljahr fährt die Klasse im Rahmen des Projekts „Lebens- und Berufsvorbereitung“ 3 Tage ins Haus Maria Frieden nach Rulle.

Ab Schuljahr 2006/07

Klasse Anzahl der Tage Zeitangabe
5 3 – 5 Tage 2. Woche während des Betriebspraktikums der Klassen 9 RS
6 1 Wandertag
1 Projektfahrt
Montag oder Dienstag vor den Sommerferien
7 1 Wandertag
1 Projektfahrt
Montag oder Dienstag vor den Sommerferien
8 1 Wandertag
1 Projektfahrt
Montag oder Dienstag vor den Sommerferien
9 3 Tage Lebens- u. Berufsplanung
1 Wandertag
November
Montag oder Dienstag vor den Sommerferien
10 3 - 5 Tage Abschlussfahrt 1. Woche während des Betriebspraktikums der Klassen 9 HS
Fachbereich
Fach
Schuljahrgänge
5 6 7 8 9 10
Fachbereich Sprache            
Deutsch 5 4 4 4 4 4
1. Fremdsprache (Englisch) 5 4 4 3 4 4
2. Fremdsprache - + + + + +
Fachbereich Mathematik-Naturwissenschaften            
Mathematik 4 4 4 4 4 4
Physik - 1 2 1 1 1
Chemie - - 1 2 1 1
Biologie 2 2 1 1 2 1
Informatik - + + + + +
Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde            
Geschichte 1 2 1 1 1 1
Politik - - 1 1 1 1
Erdkunde 2 1 1 1 1 1
Fachbereich Arbeit/Wirtschaft-Technik            
Wirtschaft - - - 1 2 1
Technik - - - - + +
Hauswirtschaft - - + + + +
Fachbereich musisch-kulturelle Bildung            
Musik 2 1 1 1 - 1
Kunst 1 2 1 1 - 1
Gestaltendes Werken

2

- + + - -
Textiles Gestalten - + + - -
             
Religion 2 2 2 2 2 2
Sport 2 2 2 2 2 2
Wochenanfang und Wochenabschluss 2 2 2 2 2 2
Wahlpflichtunterricht - 4 4 4 4 4
Arbeitsgemeinschaften freiweillig            
Pflichtstunden pro Schülerin/Schüler 30 31 31 31 31 31

Anmerkung: + = Wahlpflichtunterricht

In den Jahrgängen 6 - 10 gibt es in 4 Stunden im Bereich der Wahlpflichtkurse Unterricht. Die Wahlpflichtkurse im Jahrgang 10 sind schulformübergreifendend.
Die Arbeitsgemeinschaften sind freiwillig und finden in der 7. und 8. Stunde statt. Alle Arbeitsgemeinschaften sind schulform- und jahrgangsübergreifend.